Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen eine transparente Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und AC Luzern. Sie enthalten alle wichtigen Informationen zu unseren Leistungen, Preisen, Terminen, Haftungsregelungen sowie den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien. Wir empfehlen Ihnen, die AGB vor der Buchung sorgfältig zu lesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Geltung dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung, die durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber (Kunde) erbracht werden. Alle Aufträge werden ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB ausgeführt.
1.2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden zustande. Die Annahme kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder durch Buchung über Online-Plattformen erfolgen. Mit der Buchung bzw. Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsumfang und Durchführung
2.1 Dienstleistungen
Der Auftragnehmer erbringt Fahrzeugaufbereitungsdienstleistungen gemäss der mit dem Kunden vereinbarten Leistungsbeschreibung. Dies umfasst insbesondere:
• Aussenreinigung und -pflege (Handwäsche, Lackpflege, Politur, Versiegelung) • Innenreinigung (Sitz- und Polsterreinigung, Teppichreinigung, Oberflächenpflege) • Spezialbehandlungen (Lederaufbereitung, Geruchsbeseitigung, Motorwäsche) • Weitere vereinbarte Leistungen gemäss Angebot
2.2 Durchführungsort
Sämtliche Aufbereitungsarbeiten werden vor Ort am Standort des Auftragnehmers durchgeführt. Der Kunde hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am angegebenen Ort bereitzustellen.
2.3 Leistungsbeschreibung
Die genauen Leistungen, Preise und Durchführungsdetails werden vor Beginn der Arbeiten mit dem Kunden abgestimmt und in einem Auftragsformular (online) oder per E-Mail schriftlich festgehalten.
2.4 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen oder Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang können nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer erbracht werden. Zusätzliche Kosten sind vom Kunden zu tragen.
2.5 Leistungsausschluss
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Durchführung der Aufbereitung abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn:
• das Fahrzeug nicht verkehrssicher oder nicht zugelassen ist • extreme Verschmutzungen vorliegen, die nicht im Angebot berücksichtigt wurden • gesundheitsgefährdende Kontaminationen (z.B. Schimmel, biologische Gefahrstoffe) festgestellt werden • der Zustand des Fahrzeugs erheblich von den Angaben des Kunden abweicht In solchen Fällen kann der Auftragnehmer eine Neukalkulation vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
2.6 Fahrzeugbewegung und Probefahrten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug im Rahmen der Leistungserbringung zu bewegen, umzuparken sowie notwendige kurze Probefahrten durchzuführen. Dies gilt insbesondere zur Funktionsprüfung nach Reinigungs- oder Pflegearbeiten.
2.7 Kein garantierter Erfolg
Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg (z.B. vollständige Entfernung aller Flecken, Kratzer oder Gerüche), sondern erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach branchenüblichem Standard.
2.8 Einsatz von Dritten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (Subunternehmer) beizuziehen.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
3.1 Fahrzeugzustand und Informationspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Aufbereitung relevanten Informationen über den Zustand seines Fahrzeugs wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben. Dies umfasst insbesondere:
• Vorschäden am Lack, an Kunststoffteilen oder im Innenraum • Bestehende technische Mängel • Besondere Verschmutzungen oder Kontaminationen • Vorhandene Lackschutzfolien oder Beschichtungen • Zustand der Bordelektronik Falsche oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen, Mehrkosten oder zur Ablehnung des Auftrags führen.
3.2 Fahrzeugübergabe
Bei Übergabe des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet:
• das Fahrzeug in verkehrssicherem und betriebsbereitem Zustand zu übergeben • alle Wertsachen, persönlichen Gegenstände und losen Teile aus dem Fahrzeug zu entfernen • das Fahrzeug mit mindestens einem Viertel Tank Kraftstoff zu übergeben • alle für die Aufbereitung notwendigen Zugänge (Kofferraum, Tankdeckel, etc.) zu ermöglichen • gemeinsam mit dem Auftragnehmer ein Übergabeprotokoll auszufüllen und bekannte Schäden zu dokumentieren
3.3 Verkehrssicherheit und Zulassung
Der Kunde versichert, dass sein Fahrzeug nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugelassen und verkehrssicher ist. Ist das Fahrzeug abgemeldet, vorläufig stillgelegt oder besteht kein Versicherungsschutz, muss dies vor Auftragsannahme schriftlich mitgeteilt und im Auftragsformular vermerkt werden.
3.4 Terminvereinbarungen
Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei Verhinderung ist der Auftragnehmer unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, zu informieren. Verhinderungen die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden, werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
3.5 Wertsachen und persönliche Gegenstände
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für im Fahrzeug verbliebene Wertsachen oder persönliche Gegenstände, unabhängig davon, ob der Kunde seiner Entfernungspflicht nachgekommen ist.
3.6 Abholung durch Dritte
Die Herausgabe des Fahrzeugs an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Missverständnisse, die aus einer solchen Übergabe entstehen.
4.1 Preise
Die Preise ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angebot bzw. der Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme des Fahrzeugs fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel werden vor Ort bekannt gegeben (Barzahlung, Sofortüberweisung, TWINT).
4.3 Mehrkosten
Stellt sich während der Durchführung heraus, dass aufgrund nicht angegebener Verschmutzungen oder Schäden ein erhöhter Aufwand erforderlich ist, wird der Kunde unverzüglich informiert. Die daraus resultierenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
4.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich vor, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht).
4.5 Mehraufwand bei starker Verschmutzung
Ergibt sich während der Durchführung ein erheblicher Mehraufwand (z.B. bei extremen Verschmutzungen), wird dieser nach Aufwand zusätzlich berechnet. Die Weiterführung der Arbeiten erfolgt nach Information und Zustimmung des Kunden.
5. Termin und Durchführungsdauer
5.1 Terminvereinbarung
Termine werden nach Verfügbarkeit vergeben und mit dem Kunden vereinbart. Eine Terminbestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail oder SMS.
5.2 Durchführungsdauer
Die voraussichtliche Dauer der Aufbereitungsarbeiten wird dem Kunden vor Auftragsbeginn mitgeteilt. Diese Angabe ist eine Schätzung und nicht verbindlich. Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. stärkere Verschmutzungen als angegeben, technische Probleme) berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
5.3 Terminverschiebung durch Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, technische Störungen, höhere Gewalt) zu verschieben. Der Kunde wird unverzüglich informiert und es wird ein Ersatztermin vereinbart. Die Verschiebung in diesen Fällen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
5.4 Nichterscheinen des Kunden
Erscheint der Kunde zum vereinbarten Termin nicht und hat er nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagt, kann der Auftragnehmer eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Auftragswertes verlangen.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Haftungsgrundsatz
Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Fahrzeug nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.2 Haftungsausschlüsse
Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
• Schäden, die auf Vorschäden, altersbedingten Verschleiss oder mangelnde Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen sind • Ablösungen von Lackteilen, Folien, Aufklebern oder Emblemen • Schäden an bereits beschädigten, rissigen oder porösen Materialien (Leder, Kunststoff, Gummi) • Farbveränderungen bei bereits ausgeblichenen oder UV-geschädigten Materialien • Wassereintritte bei undichten Fahrzeugen oder defekten Dichtungen • Funktionsstörungen der Bordelektronik oder des Motors nach Motorwäschen, sofern diese auf bereits bestehende Defekte zurückzuführen sind • Beschädigungen durch versteckte Mängel, die bei ordnungsgemässer Vorprüfung nicht erkennbar waren • Wertsachen, persönliche Gegenstände oder nicht zum Fahrzeug gehörende Teile, die im Fahrzeug verblieben sind • indirekte Schäden oder Folgeschäden wie Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Mietwagenkosten
6.3 Haftungsbegrenzung
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert bzw. die vereinbarte Vergütung begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6.4 Mitverschulden
Der Kunde muss sich ein eigenes Mitverschulden anrechnen lassen, insbesondere wenn er seinen Informations- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist.
6.5 Versicherung
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden, die während der Durchführung der Arbeiten am Standort des Auftragnehmers entstehen, im Rahmen der Versicherungsbedingungen ab.
6.6 Besondere Risiken
Der Kunde wird ausdrücklich auf folgende Risiken hingewiesen:
• Bei Polituren können sehr dünne Lacke weiter abgetragen werden • Bei der Reinigung von empfindlichen Materialien (Alcantara, helles Leder, Wildleder) kann es trotz fachgerechter Behandlung zu Farbveränderungen kommen • Bei Motorwäschen besteht trotz aller Vorsicht ein Restrisiko für Funktionsstörungen der Elektronik • Gerüche können tief in Materialien eingezogen sein und lassen sich möglicherweise nicht vollständig entfernen Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, über diese Risiken informiert worden zu sein.
6.7 Schlüssel und Zugangssysteme
Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgekosten (z.B. Ersatz von Schliessanlagen) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.8 Chemische und materialbedingte Risiken
Trotz fachgerechter Anwendung können Reinigungs- und Pflegeprodukte bei empfindlichen Materialien zu Veränderungen führen. Der Auftragnehmer haftet nicht für solche materialbedingten Reaktionen, sofern diese nicht vorhersehbar waren.
6.9 Höhere Gewalt
Für Schäden oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Feuer, Naturereignisse, Diebstahl) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
7.1 Abnahme
Die vertraglich vereinbarten und durchgeführten Leistungen werden nach Abschluss der Arbeiten gemeinsam mit dem Kunden überprüft und abgenommen. Die Abnahme wird im Übergabeprotokoll dokumentiert.
7.2 Sofortige Mängelrüge
Mängel sind vom Kunden bei der Abholung des Fahrzeugs unverzüglich, d.h. vor Ort und im Beisein des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter, schriftlich im Übergabeprotokoll festzuhalten und fotografisch zu dokumentieren.
7.3 Nachträgliche Mängelrüge
Nicht offensichtliche und versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Fahrzeugübergabe, gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (per E-Mail) anzuzeigen und zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäss erbracht und abgenommen.
7.4 Nacherfüllung
Bei berechtigten und dem Auftragnehmer zuzurechnenden Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung). Dem Auftragnehmer ist hierzu eine angemessene Frist zu setzen und mindestens zwei Nachbesserungsversuche sind zu ermöglichen.
7.5 Minderung und Rücktritt
Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist bzw. nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen kann der Kunde eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen oder, beierheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten.
7.6 Gewährleistungsausschluss
Die Gewährleistung entfällt, wenn:
• der Kunde seinen Mängelrügepflichten nicht fristgerecht nachkommt • der Mangel auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden nach Übergabe zurückzuführen ist • Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers Nachbesserungen vorgenommen haben • der Mangel auf Vorschäden oder altersbedingten Verschleiss zurückzuführen ist
8. Bild- und Videorechte für Social Media
8.1 Einwilligung zur Aufnahme
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor, während und nach der Fahrzeugaufbereitung Fotos und Videos des Fahrzeugs sowie der durchgeführten Arbeiten unentgeltlich anzufertigen. Diese Aufnahmen dienen zu Dokumentations- und Marketingzwecken.
8.2 Nutzungsrechte
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die angefertigten Fotos und Videos für folgende Zwecke verwenden darf:
• Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram, TikTok, YouTube) • Verwendung auf der eigenen Website und in Online-Werbung • Verwendung in Printmedien, Flyern und Broschüren • Präsentation in Referenzportfolios • Verwendung für PR- und Marketingzwecke jeglicher Art
8.3 Rechteabtretung
Der Kunde tritt dem Auftragnehmer mit Auftragserteilung sämtliche Rechte an den angefertigten Fotos und Videos vollumfänglich, zeitlich und räumlich unbeschränkt ab. Dies umfasst insbesondere:
• das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung • das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung • das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung • das Recht zur kommerziellen Nutzung
8.4 Widerspruch und Widerruf
Der Kunde kann der Nutzung seiner Fahrzeugbilder jederzeit für zukünftige Veröffentlichungen widersprechen. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben davon unberührt.
8.5 Anonymisierung
Der Auftragnehmer wird bei Veröffentlichungen darauf achten, dass Kennzeichen und andere persönliche Daten des Kunden anonymisiert oder unkenntlich gemacht werden, sofern der Kunde dies wünscht. Ein entsprechender Wunsch ist bei Auftragserteilung anzugeben.
8.6 Keine Vergütung
Die Anfertigung und Verwendung der Fotos und Videos erfolgt unentgeltlich. Dem Kunden steht kein Vergütungsanspruch für die Nutzung der Aufnahmen zu.
9. Datenschutz
9.1 Datenerhebung und -verarbeitung
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fahrzeugdaten) ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und Kundenverwaltung.
9.2 Datenweitergabe
Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Zahlungsdienstleister) oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
9.3 Datensicherheit
Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch.
9.4 Auskunfts- und Löschungsrechte
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
9.5 Datenschutzerklärung
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Website einsehbar ist.
10. Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht
10.1 Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung sowie etwaiger Zusatzkosten zurückzubehalten.
10.2 Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug zu, soweit offene Forderungen aus dem Auftragsverhältnis bestehen.
10.3 Lagerkosten
Wird das Fahrzeug nicht unmittelbar nach Fertigstellung und Fälligkeit der Zahlung abgeholt, kann der Auftragnehmer Lagerkosten in Höhe von CHF 50.00 pro angefangenen Tag berechnen.
11. Widerruf und Stornierung bei Online-Buchungen
11.1 Widerruf
Bei Online-Buchungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, sofern noch keine Leistung erbracht wurde.
11.2 Vorzeitiger Leistungsbeginn
Beginnt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Bestehende Verträge werden von Änderungen nicht berührt. Für neue Aufträge gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB.
14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Verbraucherschutz
Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen bleiben von diesen AGB unberührt und gehen diesen vor.
Hinweis: Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Stand: April 2026